Schwangeren­vorsorge und -betreuung

Die Schwangerenvorsorge findet nach den Mutterschaftsrichtlinien statt und kann grundsätzlich durch eine Hebamme, einen Gynäkologen oder von beiden im Wechsel durchgeführt werden. Mit Ausnahme der Ultraschall-Untersuchung kann eine Hebamme alle Leistungen übernehmen.

Der Unterschied bei der Vorsorgeuntersuchung ist, dass eine Hebamme vorrangig ihre Hände, Augen und Ohren einsetzt, um zum Beispiel die Größe und Lage des Babys festzustellen. Der Gynäkologe untersucht dagegen eher mit medizinischen Geräten.

Als Schwangere können Sie frei wählen, ob Sie sich für die Schwangerenvorsorge an eine Hebamme oder einen Gynäkologen wenden.

Die Schwangerenbetreuung erfolgt ausschließlich durch die Hebamme und findet nach Absprache mit Ihnen in regelmäßigen Abständen statt. Sie ist unabhängig von Vorsorgeuntersuchungen beim Gynäkologen.

 

Wer trägt die Kosten?

Ganz gleich, wie Sie sich entscheiden: Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen für die Schwangerschaftsvorsorge durch die Hebamme ebenso die Kosten wie für die Vorsorge beim Gynäkologen. Dies gilt für alle regulären Untersuchungen, die in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehen sind.

 

Behandlungsvertrag

Entscheiden Sie sich für mich als Ihre Hebamme, besprechen wir zunächst gemeinsam den Behandlungsvertrag. Ich erläutere Ihnen, welche Leistungen durch die Krankenkassen übernommen werden und welche Sie selbst tragen müssten.

Rufen Sie mich an und wir vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch.